Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit - einstweilige Verfügung

  

Das Landesarbeitsgericht Köln mit Beschluss vom 04.05.2021 bestätigt, dass ein Anspruch auf Teilzeit auch im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzbar ist. Die Klägerin befand sich nach der Geburt ihres Kindes in der Elternzeit und beantragte Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit – dies lehnte der Arbeitgeber ab. Das LAG Köln gab dem Teilzeitantrag statt: Die Klägerin habe glaubhaft gemacht, dass sie einen wirksamen Antrag auf Teilzeit gestellt habe und die Voraussetzungen für den Teilzeitanspruch vorliegen. Die Eilbedürftigkeit ergebe sich daraus, dass die Arbeitnehmerin glaubhaft gemacht habe, sie müsse bei weiterer Abwesenheit befürchten, den „technischen Anschluss“ im Berufsleben zu verlieren und auf ein Abstellgleis zu geraten. 

 

LAG Köln, Beschluss vom 04.06.2021 – 5 Ta 71/21 –

 

Quelle: LAG Köln Pressemitteilung 5/2021