Urlaubsabgeltungsanspruch - Ausschlussfristen

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung kann als reiner Geldanspruch Ausschlussfristen unterliegen. Dem steht weder der unabdingbare Schutz des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 Abs 1, § 13 Abs 1 S 1 BUrlG noch die vom Gerichtshof der Europäischen Union vorgenommene und für den Senat nach Art 267 AEUV verbindliche Auslegung von Art 7 EGRL 88/2003 und Art 31 Abs 2 EuGrdRCh entgegen. Eine vertragliche Ausschlussfristenregelung ist jedoch insgesamt unwirksam, wenn sie entgegen § 202 Abs 1 BGB die Haftung wegen Vorsatzes begrenzt. Sie kann deshalb auch nicht für den Anspruch auf Urlaubsabgeltung aufrechterhalten werden. An die Stelle der vertraglichen Ausschlussfrist treten unter Aufrechterhaltung des Vertrags im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen (§ 306 Abs 1 und Abs 2 BGB).

 

 

BAG, Urteil vom 09. März 2021 – 9 AZR 323/20 –