Arbeitsgerichtsbarkeit nimmt regelmäßigen Sitzungsbetrieb pandemiegerecht wieder auf

 

Mit Beginn der 17. Kalenderwoche 2020 nehmen das Landesarbeitsgericht Hamm und die 17 Arbeitsgerichte des Bezirks den regelmäßigen Sitzungsbetrieb sukzessive wieder auf. In den vier vorausgegangen Wochen sind in beiden Instanzen nur Eilfälle verhandelt und entschieden worden. Diesen Zeitraum haben alle Gerichte genutzt, um sich auf eine möglichst effektive Durchführung der Verhandlungen unter Pandemiebedingungen vorzubereiten. 

 

Quelle: Pressemitteilung LAG Hamm vom 17. April 2020