Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

 

Nimmt eine Ausschlussfristenregelung in einem Arbeitsvertrag Ansprüche, deren Erfüllung

der Arbeitgeber zugesagt hat oder anerkannt oder streitlos gestellt hat, nicht aus ihrem Anwendungsbereich aus, verstößt sie gegen das Transparenzgebot des § 307

Abs. 1 Satz 2 BGB. Denn sie ist geeignet,den Arbeitnehmer davon abzuhalten, sich

auf seine Rechte zu berufen.

 

BAG, Urteil vom 03.12.2019 - 9 AZR 44/19 -