Freistellung in gerichtlichem Vergleich - Arbeitszeitkonto

 

Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freitzeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Dem genügt die Klausel, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, nicht.

 

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. November 2019 - 5 AZR 578/18 -  

 

Quelle: Pressemitteilung BAG Nr. 40/19