Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers

 

Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

  

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 -

 

Pressemitteilung BAG Nr. 64/16