Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis?

 

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts  (BAG) können weder Urlaubs- noch Urlaubsabgeltungsansprüche auf den Erben eines Arbeitnehmers übergehen, wenn dieser während des Arbeitsverhältnisses stirbt. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte allerdings mit Urteil vom 12. Juni 2014 angenommen, dass Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG dahin auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entgegensteht, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne finanziellen Ausgleich untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Er hat jedoch nicht die Frage entschieden, ob der Anspruch auf finanziellen Ausgleich auch dann Teil der Erbmasse wird, wenn das nationale Erbrecht dies ausschließt. Deshalb hat das BAG dem EuGH diese Frage nunmehr zur Vorabentscheidung vorgelegt.

 

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 9 AZR 196/16 (A) -

 

Quelle: Pressemitteilung BAG Nr. 55/16