Einsicht in die Personalakten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts?

 

Der Arbeitnehmer hat zwar das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen und hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen (§ 83 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG). Die Regelung begründet damit jedoch keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Einsichtnahme unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. 

 

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 12. Juli 2016 - 9 AZR 791/14 -

 

Quelle: Pressemitteilung BAG Nr. 36/16