Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements

 

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes erfasst nur die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen zur Klärung der Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.

 

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 22. März 2016 - 1 ABR 14/14

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht Nr. 16/16